Stand: Mai 2026
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kommod-Events, Hamburg. Gültig für alle B2B-Aufträge.
B2B-Hinweis (§ 1.2): Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
§ 1Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen der Firma Kommod-Events, Hamburg (nachfolgend „Auftragnehmer"), und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde") über die Planung, Organisation und Durchführung von Pop-Up-Events sowie damit zusammenhängenden Dienstleistungen.
1.2 Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
1.3 Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2Vertragsgegenstand
2.1 Gegenstand des Vertrages sind die individuell vereinbarten Leistungen im Bereich Konzeption, Planung, Organisation und Durchführung von Pop-Up-Events und Unternehmensveranstaltungen.
2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Projektbeschreibung sowie ergänzenden schriftlichen Vereinbarungen.
2.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Subunternehmer, Freelancer, technische Dienstleister oder sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
§ 3Vertragsschluss
3.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
3.2 Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande.
3.3 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
§ 4Vergütung und Zahlungsbedingungen
4.1 Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2 Die Vergütung erfolgt nach folgendem Zahlungsplan:
- 25 % Anzahlung unmittelbar nach Auftragserteilung,
- 50 % spätestens 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn,
- 25 % nach Durchführung der Veranstaltung.
4.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
4.4 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
4.5 Erfolgt eine fällige Zahlung nicht rechtzeitig, ist der Auftragnehmer berechtigt, Leistungen bis zum vollständigen Zahlungsausgleich auszusetzen oder die Durchführung der Veranstaltung abzulehnen.
4.6 Werden fällige Anzahlungsrechnungen nicht spätestens bis 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn vollständig beglichen, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Veranstaltung nicht durchzuführen. In diesem Fall gilt der Auftrag als durch den Kunden storniert. Es finden die Stornierungsregelungen gemäß § 7 dieser AGB Anwendung. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
§ 5Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1 Der Kunde stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Genehmigungen und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung.
5.2 Der Kunde gewährleistet, dass Veranstaltungsorte für Aufbau, Durchführung und Abbau geeignet und zugänglich sind.
5.3 Verzögerungen oder Mehraufwendungen aufgrund unzureichender Mitwirkung des Kunden gehen zu dessen Lasten.
§ 6Änderungen des Leistungsumfangs
6.1 Änderungswünsche des Kunden nach Vertragsschluss bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
6.2 Zusätzliche Leistungen oder Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs werden gesondert vergütet.
6.3 Terminliche oder organisatorische Änderungen können Auswirkungen auf Kalkulation, Personalplanung und Verfügbarkeit von Dienstleistern haben und entsprechend zusätzlich berechnet werden.
§ 7Rücktritt und Stornierung
7.1 Eine Stornierung durch den Kunden bedarf der Schriftform.
7.2 Im Falle einer Stornierung gelten folgende pauschale Ausfallvergütungen:
- ab Auftragserteilung bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 25 % der vereinbarten Gesamtvergütung,
- weniger als 6 Wochen bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 75 % der vereinbarten Gesamtvergütung,
- weniger als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 90 % der vereinbarten Gesamtvergütung.
7.3 Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
7.4 Bereits angefallene Fremd- und Drittleistungen, die nicht mehr kostenfrei storniert werden können, sind zusätzlich vollständig vom Kunden zu erstatten.
§ 8Verlegung der Veranstaltung
8.1 Eine Verlegung der Veranstaltung durch den Kunden ist ausschließlich bis spätestens 14 Kalendertage vor dem ursprünglich vereinbarten Veranstaltungstermin möglich.
8.2 Der Auftragnehmer unterbreitet dem Kunden verfügbare Ersatztermine. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht.
8.3 Im Falle einer Terminverlegung wird eine zusätzliche Bearbeitungs- und Organisationspauschale in Höhe von 30 % der vereinbarten Gesamtvergütung fällig.
8.4 Bereits entstandene oder zusätzlich entstehende Kosten von Drittanbietern, Dienstleistern oder Locations trägt der Kunde.
§ 9Höhere Gewalt
9.1 Ereignisse höherer Gewalt, die die Durchführung der Veranstaltung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen beide Parteien zur angemessenen Anpassung des Vertrages.
9.2 Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Unwetter, behördliche Anordnungen, Pandemien, Streiks, Stromausfälle, Krieg, Terrorereignisse oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der Parteien.
9.3 Schadensersatzansprüche aufgrund von Fällen höherer Gewalt sind ausgeschlossen.
§ 10Haftung
10.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
10.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer ausschließlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
10.3 Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle oder Reputationsschäden ist ausgeschlossen.
10.4 Der Auftragnehmer haftet nicht für Leistungsstörungen, Ausfälle oder Schäden, die durch Subunternehmer, technische Dienstleister, Künstler, Lieferanten, Locations oder sonstige Dritte verursacht werden, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Auftragnehmers vorliegt.
10.5 Für wetterbedingte Einschränkungen oder Ausfälle von Outdoor-Elementen übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
10.6 Die Haftung ist der Höhe nach auf die vereinbarte Auftragssumme begrenzt.
10.7 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei zwingender gesetzlicher Haftung.
§ 11Subunternehmer und Fremdleistungen
11.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen.
11.2 Eine direkte Beauftragung oder Abwerbung eingesetzter Subunternehmer oder Freelancer durch den Kunden während der Vertragslaufzeit sowie innerhalb von 12 Monaten nach Veranstaltungsende ist ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers unzulässig.
§ 12Nutzungsrechte und Referenzen
12.1 Konzepte, Präsentationen, Ablaufpläne und sonstige Unterlagen des Auftragnehmers bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers.
12.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Namen und die Marke des Kunden sowie Bild- und Videoaufnahmen der Veranstaltung zu Referenz- und Marketingzwecken zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.
§ 13Vertraulichkeit
13.1 Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln.
13.2 Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
§ 14Datenschutz
14.1 Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
14.2 Sofern erforderlich, schließen die Parteien ergänzende Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung gemäß DSGVO.
§ 15Gerichtsstand und anwendbares Recht
15.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15.2 Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Hamburg, soweit gesetzlich zulässig.
§ 16Schlussbestimmungen
16.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
16.2 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
16.3 Nebenabreden bestehen nicht.
Kommod-Events
Hamburg, Deutschland
Stand: Mai 2026
